Psychotherapie-Struktur-Reform 2017 - Formalitäten

In der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung wurden zum 1. April 2017 einige Änderungen vorgenommen ("Psychotherapie-Struktur-Reform"). Zweck war vor allem eine vorgesehene Flexibilisierung im Versorgungsangebot und eine Verbesserung des Zugangs zu psychotherapeutischen Leistungen für Patienten. Neue Leistungen wurden eingeführt. Das Gutachterverfahren wurde in Teilen modifiziert.

 

Wichtige Neuerungen sind zusammengefasst:

  • Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde als niederschwelliger Zugang, zur Klärung des Vorliegens psychischer Krankheit und der Indikation einer Richtlinienpsychotherapie, bis zu 6 Gespräche a 25 Minuten (Kinder und Jugendliche bis zu 10 Gespräche a 25 Minuten)neue Formulare: PTV 10 (allgemeine Patienteninformation), PTV 11 (individuelle Patienteninformation mit Befund), ab April 2018 weitestgehend Zugangsvoraussetzung zur weiteren psychotherapeutischen Versorgung
  • Telefonisch Erreichbarkeit zur Terminvermittlung für mind. 200 Minuten/Woche verpflichtend
  • Akutbehandlung zur Intervention bei Krisen oder zur Vorbereitung auf Psychotherapie, bis zu 24 Therapieeinheiten a mind. 25 Minuten, Stunden werden auf das ggf. anschließend beantragte Kontingent angerechnet
  • Rezidivprophylaxe: im Sinne einer ausschleichenden, niederfrequenten Behandlung zur Stabilisierung möglich,  bis zu 16 Stunden möglich im Zeitraum von 2 Jahren nach der Psychotherapie
  • Gruppentherapie stärker im Fokus: Kombination von Einzel- und Gruppentherapie möglich, auch Kombinationstherapie durch zwei Therapeuten
  • Gutachterpflichtig sind nicht mehr Beantragungen von Kurzzeittherapie (Ausnahme: < 2 Jahre seit vorangegangener Psychotherapie), von Fortführungen einer Langzeittherapie (Ausnahme: Krankenkasse verlangt Bericht an den Gutachter), die bislang zwei Verlängerungsabschnitte (Fortführung 1 und 2) wurden zudem auf einen Schritt gekürzt bei gleichbleibender Höchstgrenze der Stundenzahl
  • Kurzzeittherapie in zwei Schritte unterteilt
  • neue Stundenkontigente, siehe unten
  • neue Strukturierung des Berichts an den Gutachter

 

 

Stundenkontingente

Erwachsene

Verhaltenstherapie

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 60 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 80 ( +20) Sitzungen

Tiefenpsychologisch fundierte Therapie

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 60 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 100 ( +40) Sitzungen

Psychoanalyse

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 160 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 300 ( +140) Sitzungen

Jugendliche

Verhaltenstherapie

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 60 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 80 ( +20) Sitzungen

Tiefenpsychologisch fundierte Therapie

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 90 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 180 ( +90) Sitzungen

Psychoanalyse

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 90 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 180 ( +90) Sitzungen

Kinder

Verhaltenstherapie

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 60 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 80 ( +20) Sitzungen

Tiefenpsychologisch fundierte Therapie

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 70 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 150 ( +80) Sitzungen

Psychoanalyse

  • Probatorik: 2-4 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen
  • Kurzzeittherapie 2: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 70 Stunden
  • Langzeittherapie und Verlängerung: 150 ( +80) Sitzungen

  • Sitzungsdauer: 50 Minuten, auch Doppel- (100 Minuten,  bei Einbeziehung von Bezugspersonen in der TfP und VT) und halbe (25 Minuten, bei VT und TfP-Kurzzeittherapie) Stunden möglich
  • Behandlungsfrequenz darf 3 Stunden pro Woche nicht überschreiten
  • 1 Gruppendoppelstunde = 1 Einzelstunde
  • in der Therapie von Kindern und Jugendlichen können die Bezugspersonen sowie nun auch andere relevante soziale Bezugspersonen (z.B. Lehrer) in die Behandlung mit einbezogen werden, es wird dann ein zuzügliches Stundenkontingent im Verhältnis 1:4 hierfür beantragt.