über das Beschwerdebild eines Patienten, dessen Entstehungsgeschichte und eine hierauf aufgebaute Therapieplanung sowie
prognostische Einschätzung
welches bei der Beantragung der Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen vom behandelnden
Psychotherapeuten zu erstellen ist
und von einem Gutachter (Psychotherapeut) unter Wahrung der Patientenanonymität im Auftrag der Krankenkasse geprüft wird ("Gutachterverfahren")
im Hinblick auf die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und ausreichende Qualität der geplanten
Psychotherapie (Prüfkriterien)
in den psychotherapeutischen Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie
basiert auf der rechtlichen Grundlage Sozialgesetzbuch (SGB) V: Psychotherapie-Vereinbarung und Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses