Der Bericht an den Gutachter...

  • ist ein Kurzgutachten
  • über das Beschwerdebild eines Patienten, dessen Entstehungsgeschichte und eine hierauf aufgebaute Therapieplanung sowie prognostische Einschätzung
  • welches bei der Beantragung der Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen vom behandelnden Psychotherapeuten zu erstellen ist
  • und von einem Gutachter (Psychotherapeut) unter Wahrung der Patientenanonymität im Auftrag der Krankenkasse geprüft wird ("Gutachterverfahren")
  • im Hinblick auf die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und ausreichende Qualität der geplanten Psychotherapie (Prüfkriterien)
  • in den psychotherapeutischen Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie
  • basiert auf der rechtlichen Grundlage Sozialgesetzbuch (SGB) V: Psychotherapie-Vereinbarung und Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses